Lieber Erziehungsberechtigte*r,
nachfolgend aufgeführte Punkte, die mit der Überschrift „Ihre Einverständniserklärung“ versehen sind, dienen unserer Absicherung und Ihrer Information.
Ihre Einverständniserklärung
Als Erziehungsberechtigte geben wir zu folgenden Punkten die Erlaubnis.
5. Für die Dauer der Ferienfreizeit übertragen wir die Ausübung der Personensorge über unser/e Kind/er dem/der Freizeitveranstalter*in; wir sind einverstanden, dass die Ausübung im erforderlichen Ausmaß weiter übertragen wird. Dabei ist uns bewußt, dass die Aufsicht über unser/e Kind/er von den verantwortlichen Mitarbeiter*innen nur in einem Umfang wahrgenommen werden kann, der zumutbar ist. Dies gilt insbesondere zu Zeiten der Nachtruhe oder während anderer, unaufschiebbarer Verrichtungen.
6. Unserem/unseren Kind/ern kann in beschränktem Umfang und unter Bekanntgabe notwendiger Verhaltensweise freie Zeit gewährt werden in der keine Beaufsichtigung erfolgt.
7. Wir gestatten, dass unser/e Kind/er bei kleineren Verletzungen von Betreuer*innen versorgt werden. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Sonnenbrand etc..
8. Der Abbildung und Veröffentlichung von Bildern, Tonaufzeichnungen und Videos, die bei unseren Maßnahmen entstanden sind, stimmen wir zu.
9. Wir stimmen zu, dass unsere Daten EDV-mäßig verarbeitet werden.
13. Gesundheitliche Einschränkungen oder Verhaltensweisen unseres Kindes, welche einer besonderen Fürsorge bedürfen, z.B. das Kind ist Asthmatikerin, Bettnässer*in,…, teilen wir dem/der Freizeitveranstalter*in schriftlich mit.
15. Unser/e Kind/er nehmen an den normalen Mahlzeiten teil. Abweichende Verpflegung (z.B. vegetarische Verpflegung, schweinefleischlose Kost) teilen wir schriftlich mit. Der/die Freizeitveranstalter*in wird uns mitteilen, ob Sonderverpflegung möglich ist. Uns ist bewusst, dass wir nur in Absprache mit dem/der Freizeitveranstalter*in Anspruch auf Sonderverpflegung für unser/e Kind/er haben.
17. Den Weisungen der Aufsichtführenden hat/haben unser/e Kind/er nachzukommen. Wir sind uns bewußt, daß ein schuldhaftes Verhalten unseres/unserer Kindes/Kinder eine Haftung des/der Freizeitveranstalter*in ausschließen kann. Wir sind damit einverstanden, dass unser/e Kind/er bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Freizeitordnung sowie aus pädagogischen Gründen (z.B. nicht mehr vertretbares Heimweh) die Freizeit vorzeitig auf eigene Kosten abbrechen muss/müssen. Aufenthaltskosten für den Rest der Freizeit werden nicht zurück erstattet. Uns ist bekannt, daß wir sicherzustellen haben, dass entweder wir selbst oder eine von uns beauftragte Person für diese Zeit unser/e Kind/er aufnimmt. Diese beauftragte Person muss ebenfalls das Recht haben, zu entscheiden, auf welche Weise das Kind/ die Kinder befördert wird/werden.
18. Unser Kind/ unsere Kinder nehmen an den Gemeinschaftsaufgaben der Freizeit (z.B. Tischdienst, Spülen…) falls erforderlich teil.
19. Abweichungen von den vorstehenden Punkten (z.B. Schwimmerlaubnis, Teilnahmeverbot an Programmpunkten [z.B. Sport]) teilen wir dem/der Freizeitveranstalter*in schriftlich mit.